FEUERWERKEREI APEL

Willkommen bei Thüringens ältestem Feuerwerk - Fachbetrieb

BÜHNEN – EFFEKTWERFER KAT T1      CE 0589-T1-0446

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Vorgeschriebener Schutzabstand zu Personen, Tieren und schützenswerten Gegenständen*:

TYP1 in Effektrichtung:  4 m radial: 4 m  TYP 2 in Effektrichtung:  1 m radial: 1 m  

(*Bei Typ1: die Abstände zu Gegenständen dürfen auch verringert werden, die Hauptgefahr ist der laute Knall)

Die Gegenstände dürfen nur für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Film- und Fotoproduktionen sowie Musik- und Showveranstaltungen verwendet werden. Der Vertrieb und das Überlassen des Gegenstandes ist nur in ungeöffneter Originalverpackung erlaubt. Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten. (In Deutschland)

Mindestalter entsprechend der Richtlinie 2013/29EU bzw. den nationalen Vorschriften. Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten. (In Deutschland)

Sie dürfen unsere Bühnen-Effektwerfer nur anwenden wenn die Regeln der Technik und alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften (in Deutschland insbesondere SprengG, 1. SprengV, 2013/29/EU und SprengTR 100) eingehalten werden.  Dazu gehört insbesondere das Rauchverbot und Verbot von offenen Flammen bei  der Handhabung sowie die Bereitstellung von geeignetem Feuerlöschgerät.Wirkung auf Brandschutzanlagen bei Verwendung in Räumen beachten. Auch weisen wir auf die Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung Ihres Landes und die damit verbundenen Anzeigepflichten hin. Stadien und Freilichtbühnen können durchaus Versammlungsstätten sein. Hindernisse über der Effektmündung vermeiden! Keine Körperteile über den Effektwerfer halten! Gegenstand in einer geeigneten Halterung (Gestell oder Ständer) befestigen oder auf festen, ebenen Boden stellen, so dass der Gegenstand nicht umkippen kann. Achtung! Dabei Gegenstand nicht beschädigen.

Gegenstand hat erheblichen Rückstoß!  Nichts wirkt unprofessioneller als herabfallende Effekthülsen. An geeignete Zündmaschine nur im stromlosen Zustand anschließen! Nach der Zündung reagiert der pyrotechnische Gegenstand sofort mit einem Knall und einem gerichteten Ausstoß seiner nicht-pyrotechnischen Effektfüllung. Zur Zündung ist ein Gleichstrom von 0,6 A für die Einzelzündung und 0,8 A für die Reihenzündung erforderlich. Maximal 110 V Schutzkleingleichspannung. Der Prüfstrom darf 25 mA nicht überschreiten. Nur zünden, wenn ungehinderte Sicht auf den Abbrennort gegeben ist und die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Eine Zündung/Verwendung ist in jedem beliebigen Winkel, auch überkopf möglich und zulässig. Wenn die Gegenstände so angebracht sind, daß die Füllung nicht von selbst herausfällt darf (nicht muß!) der obere Deckel vor dem Gebrauch entfernt werden. Sie dürfen die Konfettis auch über die Zuschauer schießen. Dabei keinesfalls direkt auf Personen schießen und auch hier die vorgeschriebenen Schutzabstände einhalten!

Gegenstände kühl, trocken und sicher verschlossen lagern. Vor dem Zugriff durch Minderjährige schützen. Lagervorschriften nach SprengG beachten. Fachkundige Personen mit Befähigungsschein dürfen die Gegenstände weitgehend anders als hier beschrieben wurde verwenden. Voraussetzung ist jedoch die mit diesem Gebrauch verbundene Gefahren und Risiken gebührend zu berücksichtigen. Die verwendeten Konfetti sind aus bestem Seidenpapier bzw. PVC-Folien hergestellt und schwerentflammbar sowie farbecht verarbeitet. Auch wenn das Seidenpapier farbecht ist, heißt daß nicht, daß wir für Schäden und Reinigungskosten haften. Alkoholische Lösungen (z.B.Wein!), aggressive Reinigungs-mittel, imprägnierte Materialien usw. können durchaus die Farben aus Konfettis herauslösen und Flecken verursachen! Wir empfehlen daher, die Konfettis auf empfindlichen Untergründen schnellstmöglich zu entfernen.

Auf empfindlichen Untergründen sind Folien-Konfettis die bessere Wahl.

Im Freien empfehlen wir besser Seidenpapier. Dieses vergeht in der Natur innerhalb kürzester Zeit während die PVC-Folie schlimmstenfalls für Jahrhunderte die Natur „zieren“.

Besondere Hinweise: Fachkundige Personen mit Befähigungsschein dürfen die Gegenstände weitgehend anders als hier beschrieben wurde verwenden. Vorraussetzung ist jedoch die mit diesem Gebrauch verbundene Gefahren und Risiken gebührend zu berücksichtigen.

Gegenstände kühl, trocken und sicher verschlossen lagern. Vor dem Zugriff durch Minderjährige schützen. Lagervorschriften nach SprengG beachten.

Bei Fehlfunktion des Gegenstandes ist dieser sachgerecht zu entsorgen oder an den Lieferanten zurück zu geben.

BÜHNEN – EFFEKTWERFER KAT T2      CE 0589-T2-0146

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Mindestsicherheitsabstand ist durch den Benutzer (Person mit Fachwissen) mit den am besten zur Verfügung stehenden Sicherheitsmaßnahmen entsprechend Effekt, Funktionsmerkmalen, spezifischen Kenngrößen und Umgebungsbedingungen festzulegen.

Die Produktdaten sind:

TYP 1 A: 1m B: 109,9 dB(AI max) bei 10 m T: 0,5 m

TYP 2 A: 0,5 m B: 93,6 dB(AI max) bei 10 m T: 0,5 m

Die Gegenstände dürfen nur für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Film- und Fotoproduktionen sowie Musik- und Showveranstaltungen verwendet werden. Der Vertrieb und das Überlassen des Gegenstandes ist nur in ungeöffneter Originalverpackung erlaubt. Abgabe an Personen unter 21 Jahren verboten. (In Deutschland)

Abgabe nur gegen Vorlage einer behördlichen Erlaubnis zur Verwendung von Gegenständen der Kategorie T2

Mindestalter entsprechend der Richtlinie 2013/29EU bzw. den nationalen Vorschriften. Abgabe an Personen unter 21 Jahren verboten. (In Deutschland)

Sie dürfen unsere Bühnen-Effektwerfer nur anwenden wenn die Regeln der Technik und alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften (in Deutschland insbesondere SprengG, 1. SprengV, 2013/29/EU und SprengTR 100) eingehalten werden.  Dazu gehört insbesondere das Rauchverbot und Verbot von offenen Flammen bei  der Handhabung sowie die Bereitstellung von geeignetem Feuerlöschgerät.Wirkung auf Brandschutzanlagen bei Verwendung in Räumen beachten. Auch weisen wir auf die Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung Ihres Landes und die damit verbundenen Anzeigepflichten hin. Stadien und Freilichtbühnen können durchaus Versammlungsstätten sein. Hindernisse über der Effektmündung vermeiden! Keine Körperteile über den Effektwerfer halten! Gegenstand in einer geeigneten Halterung (Gestell oder Ständer) befestigen oder auf festen, ebenen Boden stellen, so dass der Gegenstand nicht umkippen kann. Achtung! Dabei Gegenstand nicht beschädigen.

Gegenstand hat erheblichen Rückstoß! Möglichst auf geeignete ebene Fläche vollflächig aufstellen. Nichts wirkt unprofessioneller als herabfallende Effekthülsen. An geeignete Zündmaschine nur im stromlosen Zustand anschließen! Nach der Zündung reagiert der pyrotechnische Gegenstand sofort mit einem Knall und einem gerichteten Ausstoß seiner nicht-pyrotechnischen Effektfüllung. Zur Zündung ist ein Gleichstrom von 0,6 A für die Einzelzündung und 0,8 A für die Reihenzündung erforderlich. Maximal 110 V Schutzkleingleichspannung. Der Prüfstrom darf 25 mA nicht überschreiten. Nur zünden, wenn ungehinderte Sicht auf den Abbrennort gegeben ist und die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Eine Zündung/Verwendung ist in jedem beliebigen Winkel, auch überkopf möglich und zulässig. Wenn die Gegenstände so angebracht sind, daß die Füllung nicht von selbst herausfällt darf (nicht muß!) der obere Deckel vor dem Gebrauch entfernt werden. Sie dürfen die Konfettis auch über die Zuschauer schießen. Dabei keinesfalls direkt auf Personen schießen und auch hier die vorgeschriebenen Schutzabstände einhalten!

Sie dürfen die Effektwerfer nur mit schwerentflammbarem Material welches keine gefährlichen Wurfstücke bildet beladen. Maximal zulässige Beladung: 80 g

Sie dürfen keine verdämmend wirkenden Füllmaterialien verwenden. Bei allen Materialien die über die üblichen Füllungen (Konfetti, Streamer etc.) hinausgehen sind ausgiebige Versuche dringend angeraten! Die Effektwerfer werden mit Nitropulver geladen und könnten bei entsprechender Verdämmung unter Umständen heftig explodieren.

Gegenstände kühl, trocken und sicher verschlossen lagern. Vor dem Zugriff durch Minderjährige schützen. Lagervorschriften nach SprengG beachten.

Bei Fehlfunktion des Gegenstandes ist dieser sachgerecht zu entsorgen oder an den Lieferanten zurück zu geben.