FEUERWERKEREI APEL

Willkommen bei Thüringens ältestem Feuerwerk - Fachbetrieb

Fontänen KAT F4 / Kl. IV  CE 0589-F4-0360

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Gebrauchsanweisung:

Nur zur Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen! Abgabe nur gegen Vorlage einer behördlichen Erlaubnis zur Verwendung von Gegenständen der Kategorie 4 / Klasse IV. NUR IM FREIEN VERWENDEN! Der Mindestsicherheitsabstand ist durch den Verwender (Person mit Fachwissen) mit den am besten zur Verfügung stehenden Sicherheitsmaßnahmen entsprechend Effekt, Funktionsmerkmalen, spezifischen Kenngrößen und Umgebungsbedingungen festzulegen. Gegenstand ist entsprechend der Gebrauchsanweisung und nationalen Bestimmungen (in Deutschland insbesondere SprengG, 1. SprengV, 2013/29/EU und SprengTR 100) zu verwenden.

Sollte nichts anderes angegeben sein gilt in Deutschland gemäß SprengG, 1. SprengV, 2013/29/EU und SprengTR 100 ein Schutzabstand von 20 m. Gehörschutz tragen! Hindernisse über der Effektmündung vermeiden! Keine Körperteile über die Fontäne halten! Gegenstand in einer geeigneten Halterung (Gestell oder Ständer) befestigen und auf festen, ebenen, feuerfesten Boden stellen, so dass der Gegenstand nicht umkippen kann. Auf die ganze Länge eng umschließende Metallrohre sind keine geeigneten Halterungen! Eine Zündung ist in jedem beliebigen Winkel möglich und zulässig. Beachten Sie bei Verwendung der Fontänen als Treiber den größeren Schutzabstand in Effektrichtung. Siehe hierzu auch die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände der T1 Ausführung!
FONTÄNEN NIEMALS NAGELN ODER QUETSCHEN!
Aus Sicherheitsgründen sollten Fontänen  nur elektrisch, aus sicherer Deckung heraus gezündet werden. Kühl und Trocken lagern. Bei Fehlfunktion des Gegenstandes ist dieser sachgerecht zu entsorgen oder an den Lieferanten zurück zu geben.